Infrastruktur/Rechtliches
1. Wer entscheidet über die Einrichtung einer Schule mit Ganztagsangebot bzw. Ganztagsschule in meiner Gemeinde/Stadt?
Grundsätzlich ist es so, dass eine Schule, die ein pädagogisches Konzept für ihr ganztägiges Angebot erstellt hat und dieses in den Gremien der Schulgemeinde, also in der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat, der Schülervertretung und der Schulkonferenz positiv abgestimmt hat, einen Antrag zur Aufnahme ins Ganztagsprogramm in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt über den Schulträger an das Hessische Kultusministerium stellt.
Der Schulträger kennt die vom Land pro Schuljahr zur Verfügung gestellten Ressourcen und bündelt bzw. priorisiert dementsprechend die ihm vorliegenden Anträge der Schulen in seinem Antrag an das Land, weil er Aussagen zur baulichen und sächlichen Ausstattung der jeweiligen Schulen machen muss.
Das Fachreferat des Kultusministeriums prüft die Schulträgeranträge und legt sie der Ministerin zur Entscheidung vor. Die Aufnahme der Schule erfolgt nach positivem Entscheid der Ministerin zum darauffolgenden Schuljahr.
Eine Schule, die sich auf den Weg zum ganztägigen Lernen macht, kann und sollte sich bei diesem Prozess beraten lassen. Das kann zum einen durch den Schulträger erfolgen, aber auch über das zuständige Staatliche Schulamt. Dazu stehen Ihnen die Fachberater/innen für Ganztagsschulen in Hessen mit Rat und Tat zur Seite. Sie arbeiten den DezernentInnen zu, die Sie ebenfalls gerne ansprechen können.
Auch die Serviceagentur "Ganztägig lernen" Hessen mit Sitz in Frankfurt und Kassel bietet verschiedene Veranstaltungen und unterstützende Informationen an.
2. Gibt es räumliche Mindeststandards für die GTA-Räume?
Die Mindeststandards bezüglich des Raumkonzepts sind in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen geregelt:
2.1.2 Der Schulträger stellt die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das ganztägige Angebot sicher und unterstützt die Schulen nach seinen Möglichkeiten bei der Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen im Sinne flexibler Lösungen. Dabei soll für den Ganztagesbereich die nachstehende Mindestausstattung an Räumlichkeiten zur Verfügung stehen bzw. ein entsprechendes verbindliches Planungskonzept vorliegen:
- eine Cafeteria (Begegnungsbereich) ggf. in Kombination mit dem Speiseraum;
- ein Freizeitbereich (Tischspiele, Bewegungsspiele und Sportmöglichkeiten);
- eine Schulbibliothek oder eine Stadtteilbibliothek mit ausreichendem medialen Angebot;
- Räume für Hausaufgabenhilfen und Arbeitsgruppen sowie für Stillarbeits- und Ruhephasen;
- Planungen für Mehrfachnutzungen von Klassenräumen.
Zu Größe und Ausstattung der Räume gibt es keine spezifischen Anforderungen. In vielen Schulen werden zunächst Bibliotheken als Ruhe- und Rückzugsräume ausgewiesen. Andere Räume werden für das Ganztagsangebot mehrfach genutzt (z.B. Klassenräume für HA-Hilfe am Nachmittag).
