Infrastruktur und Rechtliches

Wer entscheidet über die Einrichtung einer Schule mit Ganztagsangebot bzw. Ganztagsschule in meiner Gemeinde/Stadt?

Grundsätzlich ist es so, dass eine Schule, die ein pädagogisches Konzept für ihr ganztägiges Angebot erstellt hat und dieses in den Gremien der Schulgemeinde, also in der Gesamtkonferenz, dem Schulelternbeirat, der Schülervertretung und der Schulkonferenz positiv abgestimmt hat, einen Antrag zur Aufnahme ins Ganztagsprogramm in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt über den Schulträger an das Hessische Kultusministerium stellt.

Der Schulträger kennt die vom Land pro Schuljahr zur Verfügung gestellten Ressourcen und bündelt bzw. priorisiert dementsprechend die ihm vorliegenden Anträge der Schulen in seinem Antrag an das Land, weil er Aussagen zur baulichen und sächlichen Ausstattung der jeweiligen Schulen machen muss.

Das Fachreferat des Kultusministeriums prüft die Schulträgeranträge und legt sie der/dem Minister/-in zur Entscheidung vor. Die Aufnahme der Schule erfolgt nach positivem Entscheid der/dem Minister/-in zum darauffolgenden Schuljahr.

Eine Schule, die sich auf den Weg zum ganztägigen Lernen macht, kann und sollte sich bei diesem Prozess beraten lassen. Das kann zum einen durch den Schulträger erfolgen, aber auch über das zuständige Staatliche Schulamt. Dazu stehen Ihnen die Fachberater/innen für Ganztagsschulen in Hessen mit Rat und Tat zur Seite. Sie arbeiten den DezernentInnen zu, die Sie ebenfalls gerne ansprechen können. 

Gibt es räumliche Mindeststandards für die GTA-Räume?

Die Mindeststandards bezüglich des Raumkonzepts sind in der Richtlinie für ganztägig arbeitende Schulen in Hessen geregelt:

2.1.2 Der Schulträger stellt die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen für das ganztägige Angebot sicher und unterstützt die Schulen nach seinen Möglichkeiten bei der Einrichtung von Lehrerarbeitsplätzen im Sinne flexibler Lösungen. Dabei soll für den Ganztagesbereich die nachstehende Mindestausstattung an Räumlichkeiten zur Verfügung stehen bzw. ein entsprechendes verbindliches Planungskonzept vorliegen:

  • eine Cafeteria (Begegnungsbereich) ggf. in Kombination mit dem Speiseraum;
  • ein Freizeitbereich (Tischspiele, Bewegungsspiele und Sportmöglichkeiten);
  • eine Schulbibliothek oder eine Stadtteilbibliothek mit ausreichendem medialen Angebot;
  • Räume für Hausaufgabenhilfen und Arbeitsgruppen sowie für Stillarbeits- und Ruhephasen;
  • Planungen für Mehrfachnutzungen von Klassenräumen.

Zu Größe und Ausstattung der Räume gibt es keine spezifischen Anforderungen. In vielen Schulen werden zunächst Bibliotheken als Ruhe- und Rückzugsräume ausgewiesen. Andere Räume werden für das Ganztagsangebot mehrfach genutzt (z.B. Klassenräume für HA-Hilfe am Nachmittag).

Habe ich als Elternteil einen Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz für mein Kind?

Ab dem Schuljahr 2025/26 wird ein individueller Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung der Jugendhilfe oder einer ganztägig arbeitenden Schule eingeführt. Zunächst für die dann neu eingeschulten Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe. Dieser Anspruch bietet Eltern die Möglichkeit, sollte kein Betreuungsplatz für ihr Kind zur Verfügung stehen, den Anspruchsgegner zu beklagen. In der Regel sind das die kommunalen Träger der Jugendhilfe. Deshalb findet derzeit ein weiterer Ausbau der Plätze vor Ort statt. Das Land Hessen unterstützt hier, indem der Ausbau des Landesprogramms weiter vorangetrieben wird.

Bis zum Jahr 2025/26 gilt allerdings: Es gibt keine rechtliche Grundlage für den Anspruch auf einen Ganztagsplatz. Aber die Kommunen und Landkreise als Schulträger bieten häufig kostenpflichtige Betreuungsplätze an den Schulen an, die feste Betreuungszeiten zusichern. Die Konditionen und Zeiten sind dabei regional und von Schule zu Schule verschieden. Wenden Sie sich an das Schulamt oder den Schulträger, um Informationen zu den Angeboten vor Ort zu erhalten.

Aus den Regionen für die Regionen

Im Gegensatz dazu ist das Ganztagsangebot des Landes an den teilnehmenden Schulen kostenlos. Auch hier gibt es allerdings keinen Rechtsanspruch auf einem Platz.

Die 3 Profilstufen bieten dabei verschiedene Modelle an:

Profil 1

An mindestens 3 Tagen wird ein Angebot von 7 Zeitstunden von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) vorgehalten. Dies kann einzelne Klassen, Jahrgänge betreffen oder ist für alle Schüler/innen geöffnet. Voraussetzung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 20 % der Schülerschaft. An Grundschulen müssen dies mindestens 20, an Sekundarstufenschulen mindestens 50 Schülerinnen und Schüler sein. Die Teilnahme ist freiwillig und nach Anmeldung. Nach schriftlicher Anmeldung und erfolgter Aufnahme besteht Teilnahmepflicht.

Profil 2

An 5 Tagen wird ein Angebot von 7:30 Uhr bis 16:00 oder 17:00 Uhr (freitags bis 14:00 Uhr) vorgehalten. Dies kann einzelne Klassen, Jahrgänge betreffen oder ist für alle Schüler/innen geöffnet. Voraussetzung ist eine Mindestteilnehmerzahl von 20 % der Schülerschaft. An Grundschulen müssen dies mindestens 20, an Sekundarstufenschulen mindestens 50 Schülerinnen und Schüler sein. Die Teilnahme ist freiwillig und nach Anmeldung. Nach erfolgter Aufnahme besteht Teilnahmepflicht.

Profil 3

An 5 Tagen wird ein Angebot von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr vorgehalten. Die Teilnahme am Angebot ist verpflichtend. Ferienbetreuung findet statt. Die Eltern werden an den Kosten der Betreuung in den Ferien beteiligt.

Die Umsetzung richtet sich dabei auch nach der Situation vor Ort. Sprechen Sie rechtzeitig mit der Schule, um mehr über das konkrete Angebot vor Ort zu erfahren.

Pakt für den Nachmittag

Seit 2015 erweitert der Pakt für den Nachmittag das Landesprogramm in Hessen. Im Primarbereich bietet er ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot an fünf Tagen in der Woche. 

Alle Informationen dazu fnden Sie hier und hier.